1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftstätigkeiten zwischen der MOLIMO GmbH und Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Durch das Buchen eines Termins anerkennt der Kunde automatisch die vorliegenden AGB.
2. Erklärung für verwendete Pronomen
Verwendete Pronomen und Geschlechtsbezeichnungen gelten immer sinnbildlich für alle sozialen, gelebten und gefühlten Geschlechter.
3. Termine
Vereinbarte Terminabsprachen zwischen MOLIMO GmbH und dem Kunden sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder per WhatsApp abgesagt werden. Nicht rechtzeitig annullierte Termine werden zu 80% verrechnet.
4. Preise und Zahlungskonditionen
Es gelten die publizierten Preise (Internet). Preisanpassungen behält sich die MOLIMO GmbH offen.
4.1. Huforthopädie
Die von uns erfolgten Leistungen sind nach jeder Behandlung zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bar, TWINT, Revolut sowie gängige Debit- und Kreditkarten. Für versendete Rechnungen, wird ein Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– verrechnet. Für jede ausgestellte Mahnung werden Mahnkosten von CHF 10.– fällig.
4.2. Onlineshop
Akzeptierte Zahlungsmittel für Selbstabholer sind Bar, TWINT, Revolut sowie gängige Debit- und Kreditkarten. Akzeptierte Zahlungsmittel für den Postversand sind PayPal, gängige Kredit- und Debitkarten und Vorauskasse. Stammkunden, Goodsmith-Partner sowie Huforthopäden VSHO können zudem gegen Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen, bestellen. Rechnungsdatum ist der Versandtag der Produkte. Für jede ausgestellte Mahnung werden Mahnkosten von CHF 10.– fällig.
5. Behandlungen
Bei der Erstkonsultation wird eine ausführliche Anamnese (Anamnese-/Anmeldeformular) erstellt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Der Kunde informiert, ohne Aufforderung, bei späteren Konsultationen über gesundheitliche Veränderungen der Equiden. Behandlungen erfolgen nach aktuellem und zeitgemässem Wissen, Erfahrung, Methoden und Techniken. Für die Hufbearbeitung wird gemäss den Spezifischen Vorgaben des Verbandes Schweizer Huforthopäden (VSHO) und den Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfahren. Wir richten unser Angebot an medizinisch abgeklärte Equiden. Wir geben keine Heilungsgarantie und geben kein Heilungsversprechen ab. Kunden ohne ausgefülltes und/oder unterschriebenes Anamnese-/ Anmeldeformular werden von uns nicht behandelt.
6. Datenspeicherung und fotografische Dokumentation
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes, speichern, ablegen und verarbeiten. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotografien von Befunden oder Situationen vor, während, bzw. nach der Hufbearbeitung angefertigt werden können. Diese Bilder dienen neben der Verlaufskontrolle insbesondere auch der Dokumentation der Behandlung. Persönliche Daten werden weder veröffentlicht noch weitergegeben (abgesehen von Adressdaten, E-Mailadresse und Telefonnummer für den Paketversand an den Paketservice oder Adressdaten an die Schweizerische Post für den Briefversand).
7. Gutscheine
Gutscheine/Kunden-Abo: Keine Auszahlung des Gesamt- oder Restbetrages. Kein Ersatz bei Verlust oder Diebstahl. Das Guthaben auf dem Gutschein/Kunden-Abo wird nicht verzinst. Die Gutscheine sind unpersönlich.
8. Haftungshinweis
Jede Beanstandung einer erhaltenen Behandlung muss innerhalb von drei Tagen telefonisch, per SMS, per WhatsApp oder persönlich gemeldet werden. Gleichzeitig muss ein Termin für eine Nachkontrolle / Nachbesserung vereinbart werden. Während der Hufbearbeitung ist der Equidenbesitzer persönlich oder eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort, um die Pflichten des Tierhalters wahrzunehmen. Der Huforthopäde übernimmt keine Tierhalterfunktion. Tierkranken- und Tierhalterversicherung ist Sache des Kunden oder dessen Pensionsgeber. Die Haftpflichtversicherung für die geleistete Arbeit und deren Folgen ist Sache der MOLIMO GmbH.
Zudem wird keine Haftung übernommen, wenn:
- der Pferdebesitzer selbst die Hufe bearbeitet.
- die Bearbeitungsintervalle länger als vorgeschlagen sind.
- die Bearbeitungsintervalle regulär länger als 6 Wochen sind.
- der Pferdebesitzer eine Verkürzung des Bearbeitungsintervalls ablehnt.
- der Huforthopäde nicht über (medizinisch) relevante Veränderungen informiert wurde.
9. Gewährleistung auf Produkte
9.1. Hufschuhe
Die MOLIMO GmbH betreibt keinen Hufschuhhandel. Für die Bestimmung der Grösse wird Unterstützung geboten. Auf Wunsch übernimmt die MOLIMO GmbH die Beschaffung der Hufschuhe zum Offiziellen Kaufpreis des Händlers. Diese Dienstleistung ist lediglich eine Unterstützung bei der Grössen- und Produktebestimmung eines Hufschuhs. Die MOLIMO GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Passgrösse- oder Genauigkeit. Es wird in jedem Fall empfohlen, die Schuhe vor Kauf zu Testen (für entsprechende Möglichkeiten wird Beratung geboten)
9.2. Abgegebene Produkte
Produkte wie Reinigungs- und Pflegemittel, Verbandsmaterial, Werkzeug (liste nicht Abschliessend) werden dem Kunden auf Wunsch abgegeben. Über die Korrekte Verwendung der Produkte hat sich der Kunde selbständig zu informieren. Die MOLIMO GmbH berät mit bestem Wissen und Gewissen zu abgegebenen Produkten im Zusammenhang mit der angedachten Anwendung, übernimmt jedoch keine Haftung für falsch angewendete Produkte. Die Informationspflicht ist beim Pferdebesitzer. Konformitätserklärungen sind beim Hersteller der Produkte einzufordern. Arzneimittel, welche der Abgabekategorie A und B angehören, werden NICHT durch die MOLIMO GmbH abgegeben, Vertrieben, versendet oder überreicht.
9.3. Onlineshop
Der Widerruf von unbenutzten und / oder ungeöffneten Onlinebestellung ist vollumfänglich oder teilweise innert 30 Tagen möglich. Versandkosten und Sonderbestellungen, so wie bereits benutzte oder geöffnete Produkte können nicht erstattet werden. Beschädigte Ware (Produktionsfehler oder Lagerfehler seitens MOLIMO GmbH) muss innert 7 Tagen gemeldet werden und wird durch die MOLIMO GmbH ersetzt.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
11. Schlussbestimmungen
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/ Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Im Weiteren bestätigt der Kunde, die Bestimmungen dieser AGB sorgfältig durchgelesen, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Mit der Erteilung des Auftrages und dem somit entstandenen Vertrag, auch wenn dieser Mündlich stattfindet, anerkennt er die AGB vollumfänglich.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Niederlassungsort der MOLIMO GmbH.